
Wer wissen möchte, wo Savigny unwichtig und unbedeutend ist,
kann in den (jetzt, d.h. 2014) zwölf Bänden der - vom Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte veröffentlichten - Reihe „Savignyana“ blättern. Dort kann man nachlesen, was dem Bedeutenden jemals durch den Kopf ging. Das Körperliche fehlt noch weitgehend, aber es ist leider nicht zu erwarten, daß der Herausgeber Joachim Rückert diesbezüglich Gnade walten lassen wird. Nachdem die verzagte Community erst 2011 über 478 Seiten mit dem objektiv Wirklichen gequält wurde (Wolfgang Paul Reutter, „Objektiv Wirkliches“ in Friedrich Carl von Savignys Rechtsdenken, Rechtsquellen- und Methodenlehre), erfolgt schon 2013 der nächste Schlag: aus dem objektiv Wirklichen werden die juristischen Tatsachen ausdifferenziert (Thiago Reis, Savignys Theorie der juristischen Tatsachen - gottlob nur 214 Seiten). Erfreulicherweise kann man in diesem Land nicht zur Lektüre gezwungen werden (fallweise ist das bedauerlich, da man doch manchen Autor zwingen möchte, sich seine Texte laut vorzulesen), so daß man gelassen bekennen kann, man lese derlei nicht und darf doch noch behaupten, daß man Rechtshistoriker sei. Und sollte irgendwo die Neugierde nagen, gibt es genügend Freunde und Helfer, die bereit sind, sich masochistisch in die Lücke zu stürzen. Ich habe Matthias Schwaibold, Rechtsanwalt in Zürich, mir und noch mehr der Rechtsgeschichte gewogen, gebeten und erhalten, was hier folgt.