Kent Lerch ist, wie man so sagt, einer meiner „Schüler“. Ich finde den Ausdruck eher unpassend. Er signalisiert im akademischen Bereich mehr als den ziemlich harmlosen und gemäß der Natur der Sache banalen Status eines Lernenden einerseits und eines Lehrenden andererseits.

Dem „Schüler“ wird stets auch ein Teil des Kopfes des Lehrers zugeschrieben. Das hat Vorteile, wenn der Lehrer bedeutend, allgemein respektiert und vielleicht sogar verehrt wird. Dann kann der „Schüler“ die Zuschreibung als Gutschrift verbuchen, im Windschatten des großen Mannes sein kleines Segel aufziehen und stolz von sich sagen: „Ich bin ein Schüler von Hegel“. Ist der Lehrer umstritten, abgelehnt oder gar verhasst, verkehrt sich die Sache in ihr Gegenteil. Auch nur beiläufig zu bekennen „Ich bin ein Schüler von Carl Schmitt“, wäre in der Bundesrepublik kaum von Vorteil gewesen.

Ein weiteres kommt hinzu. Der akademische „Schüler“ wird gern als getreuer Gefolgsmann dargestellt, als wissenschaftlicher Vasall, der die Ansichten und Lehren des Lehrers weiterträgt, verbreitet, verteidigt. Ein Ableger vom (nicht selten unguten) alten Baum, von dem man lediglich DIE Früchte erwarten darf, die man auch von jenem bekommen hätte - aber man erhält sie nicht einmal vom Original.

Schließlich und endlich wird der „Schüler“ nicht als selbständiger, autonomer und kritischer Kopf vorgestellt, der sich einen Sparringpartner sucht, um auf ihn einzudreschen, seine Muskeln zu stärken und seinen Verstand zu schärfen, sondern als ein leerer Topf, in den sich der Lehrer ergießt, auf daß dort etwas sei, wo vorher nichts war.

Deswegen sagt etwa Ulrich Erckenbrecht, „Adorno war einer meiner Lehrer, aber ich nicht einer seiner Schüler“1 und der glücklose Fritz Sander hat einst so energisch und entschieden bestritten, ein Schüler Kelsens zu sein2, bis er selbst glaubte, Kelsens Ideen seien in Wahrheit seine, des Sanders, Ideen gewesen.

Also sage ich nur ungern und eher gewunden, Kent Lerch sei mein Schüler, aber etwas Besseres fällt mir auch nicht ein, denn Bezeichnungen wie „ehemaliger Mitarbeiter“, „früherer Seminarteilnehmer“, „Kollege“, „Gesprächspartner“, „Freund“ usw. sind alle grundrichtig und grundfalsch zugleich.

Mit Kent Lerch rede ich gern, wie mit allen „Schülern“ und „Schülerinnen“, über das, was sie bewegt, was mich betrifft, was uns betreffen sollte, und womit man seine Tage hinbringt. Jede Unterredung ist naturgemäß anders als die andere und besonders. Denn jede und jeder hat andere Sorgen oder Freuden und man versucht zu teilen, so weit und gut es eben geht. Also eine win/win-situation, wie der gebildete Mitteleuropäer zu sagen pflegt.

Kent ist auch besonders. Er zeichnet sich durch ein enormes Gedächtnis aus. Er vergisst eigentlich nichts und er legt unaufhörlich nach, das heißt, wenn er nicht sterbenskrank ist, und das ist er selten, liest er morgens und mittags und abends und die halbe Nacht und speichert, speichert, speichert. Mit der Folge, daß man unerschöpflich aus ihm schöpfen kann, bis man selbst völlig erschöpft ist. Er gibt und gibt, man nimmt und nimmt, und nach einigen Stunden sagt man: „könntest Du das nicht nachher aufschreiben?“ - und er sagt „ja, doch!“ und liest wieder und weiter. Am nächsten Tag habe ich das meiste vergessen, nach zwei Wochen alles und ärgere mich. Denn vieles, was nicht wirklich ganz sensationell wichtig ist, aber hübsch und lehrreich und amüsant, ist für alle Zeiten verloren, es sei denn, es kommt jemand und lässt es sich von Kent noch einmal erzählen und hat seine Freude daran.

Das besondere an Kents Geschichten ist, daß es „Bohrgeschichten“ sind. Alle Forscher sind Bohrer. Aber nur wenige schaufeln so lange und tief bis sich, um Wittgensteins Bild zu benutzen, der Fels zeigt und der Spaten sich zurückbiegt. Die meisten sind vorher schon zufrieden oder geben auf. Kent gibt nicht auf. Und wenn der Spaten sich zurückbiegt wird er erst richtig lustig und grübelt und sucht, stöbert, hackt, sprengt und fördert alles Mögliche zutage.

Wie etwa bei der Geschichte mit dem sozialistischen Tropfen, eine ganz kleine Nebenbeigeschichte, aber irgendwie „systemrelevant“

Wir reden über das Bürgerliche Gesetzbuch und wie es von den Zeitgenossen bei seinem Erscheinen 1900 kritisiert wurde als abstrakt, volksfremd, formal, romanistisch und wenig sozial.

„Es fehlte eben“, sage ich „der berühmte Tropfen sozialistischen Öls, wie Gierke bemerkte“.

„Menger“ sagt Kent. „Nee“, sage ich, und triumphiere,„Gierke! das weiß doch jeder, auch wenn manche meinen, es wäre ein ‚sozialer Tropfen‘ gewesen, mit dem gesalbt wurde“. „Hm“ sagt Kent und „aha“ und lässt es nicht auf sich beruhen, wie wir anderen es täten, sondern geht nach Hause und bohrt.

Er schickt zunächst ein Zitat aus der Produktion des Kollegen und Freundes Schlosser - gleichsam als Entschuldigung für den Fehlgriff „Menger“, der aber eigentlich - siehe Gedächtnis! - so fehl nicht gegangen war.

Dort lesen wir: „Am bedeutendsten und weitblickendsten war die scharfe Ablehnung Otto v. Gierkes [...], grundsätzlich und rigoros das Verdikt des Wiener Kathedersozialisten [...] und Professors für Zivilprozessrecht Anton Menger [...]. Beide tadelten, wenn auch von verschiedenen Ansätzen aus, die mangelnde soziale Einstellung des Entwurfs, beklagten das Fehlen des berühmt gewordenen „Tropfen sozialistischen Öls”. (Schlosser, Grundzüge der Neueren Privatrechtsgeschichte, 3. Aufl. 1979).

Ich kann sogleich ein Zitat aus der (ungedruckten) Habilitationsschrift von Marietta Auer beisteuern - dann ist meine Kapazität allerdings erschöpft. Von Auer werden wir - leicht ironisch - so belehrt:

Diese inzwischen notorische Letzte Ölung des Privatrechts mittels sozialistischen Tropfens gehört seitdem zu den wohl meistdiskutierten Topoi der Theorie, Dogmatik und Geschichte des Privatrechts.3

³Das geflügelte Wort vom „Tropfen sozialistischen Öles“, der „unser Privatrecht durchsickern“ müsse, stammt auf der Grundlage einiger Vorläufer bekanntlich von Otto v. Gierke; vgl. Gierke 1889/1948, S. 10; dazu etwa Wieacker 21967, S. 470 Fn. 7; C. Becker 1995, S. 264 ff.; Repgen 2000, S. 406 ff.; Schröder 2001, S. 7 ff. Heute wird Gierkes Metapher meist in kritischer Absicht umgekehrt und zum Anlass für originelle Sprachbilder rund um die „Ölpest“ im gegenwärtigen Privatrecht genommen; vgl. etwa Isensee 1999, S. 505; Bungeroth 1999, S. 280 f.; dazu auch Canaris 2000, S. 292; Haybäck 2008, S. 27; Karampatzos 2009, S. 191. Dessen will sich auch die vorliegende Untersuchung nicht ganz enthalten.“(Marietta Auer, Der privatrechtliche Diskurs der Moderne, Habil. München, 2012, 1 mit Anm.3)

Jetzt sind schon recht viele Autoren versammelt, die Kent blitzschnell nachschlägt und akribisch auf ihre Usancen beim Zitieren befragt.

Wozu allerdings erst ganz genau festgestellt werden musste - und zwar durch Autopsie = Eigenbetrachtung - was der Zitierte tatsächlich und wirklich gesagt hat. Nach Kent war es das Folgende:

"Wir brauchen aber auch ein Privatrecht, in welchem trotz aller Heilighaltung der unantastbaren Sphäre des Individuums der Gedanke der Gemeinschaft lebt und webt. Schroff ausgedrückt: in unserem öffentlichen Recht muß ein Hauch des naturrechtlichen Freiheitstraumes wehen und unser Privatrecht muß ein Tropfen sozialistischen Oeles durchsickern" (Otto v. Gierke, Die soziale Aufgabe des Privatrechts. Vortrag gehalten am 5. April 1889 in der juristischen Gesellschaft zu Wien. Berlin 1889, 13)

Ein schöner Satz, der nicht nur dem Privatrecht mehr Gemeinschaft wünscht, sondern auch vom obrigkeitshörigen öffentlichen Recht hofft, daß es ein wenig von naturrechtlicher Freiheit träumen möge.

Literarisch am ergiebigsten scheint der fleißige Tilman Repgen (Deutschrechtler, Hamburg, Sohn des einst republikweit bekannten Konrad Repgen, des Gründungsmitglieds des 1970 gegründeten „Bund Freiheit der Wissenschaft“) zu sein, der folgendes beiträgt:

„Die lebhafte Debatte, die sich an Gierkes Kritik anschloß, zeigt, daß er einen empfindlichen Nerv getroffen hatte. Sein Ausspruch, das Privatrecht müsse ein „Tropfen sozialistischen Oeles durchsickern“16, ist zum geflügelten Wort geworden, obgleich der Gebrauch dieses Bildes in der Diskussion über den Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich auf Heinrich Brunner zurückgeht, der vom „sozialpolitischen“ Öl gesprochen hatte mit dem der Gesetzgeber gesalbt sein müsse17. Auch Brunner hatte ältere Vorbilder: zunächst ist Otto von Bismarck18 zu nennen und sodann Ludwig Uhland mit seinem Ausspruch in der Paulskirche am 22. Januar 1849, es solle kein Haupt in Deutschland leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt sei19. […]. Doch was hatte es mit diesem Öl auf sich, das längst nicht mehr als Salböl verstanden wurde, sondern mehr einem Maschinenöl glich, das zur Schmierung der aneinander reibenden Teile des Gesetzbuches nötig sei?

16Gierke, Soziale Aufgabe, S.13

17 Heinrich Brunner, [Diskussionsbeitrag zum Thema ‚Kauf bricht Miete‘]in: Verhandlungen des 19. Deutschen Juristentages, Bd.3, Berlin und Leipzig 1888, S.301 f.- Auf Brunners Urheberschaft hat jüngst Christoph Becker, Eher Brunner als Gierke?, in: ZNR 1995, S.264-267, hingewiesen; vor ihm schon Karl Kroeschell, Deutsche Rechtsgeschichte Bd.3 (seit 1650), 2. Aufl. Opladen 1993, S.224 [ebenso die erste Auflage 1989] und Rückert, „Frei“ und „sozial“ (wie Fn.12), S.273 Fn.195

18Otto von Bismarck, Reichstagsrede vom 12. Juni 1882, in: Bismarck, Die gesammelten Werke, Bd.12: Reden 1878-1885, bearbeitet von Wilhelm Schüßler, Berlin 1929, S.343-366, hier: S.360. Dazu weiter Einzelheiten unten S.{Angabe fehlt! DS}

19 Vgl. Franz Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Aufl. Göttingen 1967, S.470 Fn.7.“

(Tilmann Repgen, Die soziale Aufgabe des Privatrechts, Tübingen 2001, 4 mit Anm. 16-19).

Der Text wirkt sehr solide und authentisch, selbsterforscht und selbsterdacht. Sieht man freilich genauer hin, dann ist doch - abgesehen vom Bismarck (ein Selbstzitat! Siehe T. Repgen, Was war und wo blieb das soziale Öl? ZNR 2000, 407 Anm.8) - alles bereits den Vorgängern entnommen: Auf Uhland hat der umfassend gebildete Wieacker 1967 hingewiesen („eine unbewußte Replik“, Privatrechtsgeschichte, 2. Aufl., 470, Anm.7), auf Brunner haben Christoph Becker (Eher Brunner als Gierke? lautet der Artikel des Genauesten unter den Genauen, siehe: ZNR 1995,264 ff.) und Karl Kroeschell aufmerksam gemacht. Von letzterem stammt auch der Metaphernwechsel vom Salböl zum Maschinenöl (Deutsche Rechtsgeschichte 3: Seit 1650, 5. Aufl. 2008, 221 f.). Sieht man obendrein die offene Fußnote 18 und die mehr als komische Verstümmelung von Uhland, der (nach Repgen) doch tatsächlich gesagt hätte,es solle kein Haupt in (!! statt „über“) Deutschland leuchten, wird klar, daß hier keine originelle Schöpfung, sondern eine Gedankencollage aus Zitaten leuchtet.

Kent durchpflügt die Literatur und behauptet schließlich, so gut wie keiner der von uns versammelten Autoren (Ausnahme immer Christoph Becker, der dem Tropfen sogar noch genetische Sondierungen zuteilwerden ließ) habe wohl den originalen Gierke in der Hand gehabt und nachgelesen. „Wieso?“ „Weil sie ‚Öl‘ schreiben oder ‚Öls‘ oder ‚Öles‘, aber nicht: ‚Oeles‘!“

Dass das O-Umlaut-Argument nicht das stärkste ist, muß Kent einräumen, was er auch schon vor der Bekanntschaft mit (dem Einzeltäter?) Repgen bereitwillig tat. Er kann aber mit seiner revidierten Fassung auf ganzer Linie siegen: „Nahezu alle die das vollständige Zitat bringen, haben nicht nachgeschlagen“. „Wieso?“ „Weil sie blöd vom naturrechtlichen Freiheits-Raum reden, statt wie Gierke, vom Freiheits-Traum!“.

Stimmt und kann kein Zufall sein. Der Schwindel liegt auf der Hand, und ich habe einen wunderschönen Beleg für meine Absicht, die Arbeitsgruppe „Zitat und Paraphrase“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft, der anzugehören ich die Ehre habe, mit dem Antrag zu langweilen, daß das durchaus fallweise noch verwendete „zitiert nach XYZ“ wieder unter die Essentialia der Zitierkultur aufgenommen wird.

Kent landet noch einen Volltreffer und bestärkt mich damit endgültig in meiner Absicht, die Gespräche mit ihm nicht dauerhaft für mich zu behalten, sondern sie in schicklichen Abständen hier zu publizieren:

Das Informationssystem Gaius der Universität Saarbrücken (es wurde, wie man dort lesen kann, von Herrn Prof. Dr. Dr. Alfons Bürge während seiner Zeit in Saarbrücken aufgebaut und befindet sich auf dem Stand vom 31.07.1999, da die Nachfolgerin auf dem Lehrstuhl für Zivilrecht und Römisches Recht, Frau Prof. Dr. Tiziana J. Chiusi an der Sache offenbar keinen Geschmack gefunden hat) enthält ein verdienstvolles Merkblatt (Hinweise zur Anfertigung von Hausarbeiten, verbunden mit einigen Bemerkungen zur Lösung von Klausurfällen)3 in welchem mit vollem Recht gegen das besinnungslose und faule Abschreiben von Fußnoten polemisiert wird („Auf keinen Fall dürfen Anmerkungen aus der Literatur abgeschrieben und so fortpflanzend neue Fehler kreierend perpetuiert werden. […] Auf viele Erkenntnisse kommen Sie gerade dann, wenn Sie sich die Mühe nehmen, die entsprechende Literatur und Judikatur aufzuschlagen und nachzulesen“).

In der Anmerkung zu dieser lobenswerten Haltung (am Blattende steht:Dieser Text wurde erstellt von Prof. Dr. Dr. Alfons Bürge und Assessor Jörg Hartmann) liest man Folgendes4:

«Ein Beispiel hierfür ist etwa die Besprechung von K. Adomeit, Uwe Wesel, Fast alles was Recht ist. Jura für Nichtjuristen, JZ 1993, 245- 246. Dort führt Adomeit aus, Wesel habe Otto von Gierke nicht richtig zitiert, da von Gierke wohl nicht sozialistisches - wie von Wesel angenommen -, sondern soziales Öl vermißt hätte. Dieser Vorwurf von Adomeit ist jedoch nicht zutreffend, wenn man überprüft, was Otto von Gierke nun wirklich vermißt hat: "Wir brauchen aber auch ein Privatrecht, in welchem trotz aller Heilighaltung der unantastbaren Sphäre des Individuums der Gedanke der Gemeinschaft lebt und webt. Schroff ausgedrückt: in unserem öffentlichen Raum muß ein Hauch des naturrechtlichen Freiheitsraumes wehen und unser Privatrecht muß ein Tropfen sozialistisches Öl durchsickern". (Otto von Gierke, Die soziale Aufgabe des Privatrechts, Frankfurt/M. 1943 (urspr. Berlin 1889), S. 10)

Wie so viele vor ihm, die den gleichen Fehler perpetuiert haben, zitiert Adomeit also nicht aus erster Hand, sondern verläßt sich wohl eher auf F. Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit , Göttingen 1967, freilich ohne diesen direkt zu nennen, der von dem gern genannten "Tropfen sozialen Öls" spricht (S. 470). Dafür findet sich bei Wieacker ein interessanter Hinweis auf einen Ausspruch Ludwig Uhlands in der Paulskirche am 22. Januar 1849: "(E)s solle kein Haupt in Deutschland leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demokratischen Öls gesalbt sei." »

Der Kritiker tadelt also zunächst den Autor Adomeit - was grundsätzlich löblich ist, denn dieser Autor kann niemals genug getadelt werden - weil dieser sich auf Wieacker verlassen habe (was nicht auszuschließen ist) und hält dem (zutreffend als liederlich angeprangerten) Adomeit entgegen, was Gierke, lese man das Original "aus erster Hand", tatsächlich geschrieben habe. Wobei dann in DIESEM Zitat (aus welcher Hand?) nicht nur das lässliche, wenngleich zusätzlich um seinen Genetiv beraubte, ‚Öl‘ auftaucht, sondern auch der ‚Freiheitsraum‘ und - vermutlich eine kühne, harmonisierende Konjektur - dessen Lokalisierung statt im ‚öffentlichen Recht‘ im ‚öffentlichen Raum‘.

Eine tolle Tadel-Tat, bei der man sich ein Nachdenken über das folgende „Haupt IN Deutschland“ (Repgen avant Repgen?) verbieten muss, wenn man nicht schwermütig werden will.

Kent und ich vermuten, daß solche Lehren und solche Lehrer nicht auf Saarbrücken beschränkt sind

1 U.Erckenbrecht, Die Unweisheit des Westens, 1998, 149

 2 Siehe Ch. Kletzer, Fritz Sander, in Walter/Jabloner/Zeleny (Hrsg), Der Kreis um Hans Kelsen (2008), 445 ff.

3http://gaius.jura.uni-sb.de/Klausuren/Merkblatt (zuletzt aufgerufen: 17.6.2013)

4http://gaius.jura.uni-sb.de/Klausuren/Merkblatt/a16.htm (zuletzt aufgerufen 17.6.2013)