Alle Welt blickt in diesen Tagen fasziniert und bewundernd auf die Schweizer Eidgenossen, weil sie unerschrocken und ohne Rücksicht auf die Gefahr, in nächster Zukunft ihre internationalen Geschäfte ohne ein international versiertes Management abwickeln zu müssen, den beneideten und verhassten Bankern ihre ekelhaften Boni und andere amoralischen Vergünstigungen durch eine Verfassungsänderung kürzen oder sogar ganz entziehen (wollen!). Dabei droht gänzlich übersehen zu werden, daß von den Schweizer Bürgern nicht nur bei diesem heiklen, aber schließlich fast universell gebilligten Thema Vorbildliches geleistet, sondern auch an anderer (vielleicht in Bälde wichtigerer) Stelle Entscheidendes zu Protokoll gegeben wurde.

Während wir uns bemühen, schlichte und unstrittige Wahrheiten nicht bloß zu verschweigen, sondern sogar unsere Politiker larmoyant dazu anhalten - wie gerade bei den zwei italienischen Clowns geschehen -, uns und den anderen das offenkundig unwahre Gegenteil frech ins Gesicht zu lügen, scheut der Schweizer vor einem deutlichen und ehrlichen Wort nicht zurück, mag es auch manchem emanzipationsseligen Gegenwartsmenschen unangenehm in den Ohren dröhnen.

So konnte man in der Schweizer Juristenzeitung 109 (2013) Heft 4, Seite 88 lesen:

 «Der Nichtigkeitskläger wünscht als Gegenrecht zum erstinstanzlichen Verfahren nur männliche Richter und Gerichtsschreiber. Beim Bezirksgericht X. wurde er als Mann völlig diskriminiert und fertig gemacht. Einen derartigen Alptraum des Machtmissbrauches durch Frauen hatte der Nichtigkeitskläger in seinem ganzen Leben nirgends auf dieser Welt auch nur annähernd erfahren. So standen ihm beim Bezirksgerichtsverfahren vier Frauen gegenüber, nämlich seine Ehefrau, deren Rechtsanwältin, die Gerichtspräsidentin und die Gerichtsschreiberin. Diese vier Frauen diskutierten völlig losgelöst vom Verfahren über den Nichtigkeitskläger (...) Der Nichtigkeitskläger begreift nun endlich, weshalb Frauen nicht in Entscheidungsträgerpositionen gehören und dort auch sehr selten zu finden sind. Sie können gegenüber Männern nicht fair sein und begünstigen in ganz krasser Weise weitere Frauen.»

(Aus einer Beschwerdebegründung. Aus der Kuriositätensammlung von Matthias Nägeli, ehem. Kanzleivorstand der  ehem. III. Zivilkammer des OG/ZH)

 Bedauerlich nur, daß der Informant in falscher Diskretion gerade das, WAS dort von den Frauen diskutiert wurde, weggelassen hat.