Heiratsanzeige

Juristen brauchen, so wird gern kolportiert, um mehr werden zu können als Taxifahrer, „zweimal vb oder besser“, was heißt, daß in den beiden Staatsexamina (Referendar- und Assessorexamen) jeweils „vollbefriedigend“ erreicht werden muss, soll eine „gesicherte Lebensstellung“ in greifbare Nähe rücken. Das Gerücht hält sich hartnäckig und alle belastbaren Hinweise auf die Zahlreichen, die trotz (nicht selten wegen!) „zweimal vb oder besser“ kläglich gescheitert sind, und die Vielen, die ungeachtet zweifacher Benotung mit „befriedigend“ und/oder „ausreichend“ äußerst erfolgreich waren, fruchten nichts. Die Beispiele zerschellen an der gefestigten deutschen Überzeugung, daß bestimmte Zertifikate die Qualitäten eines Menschen erschöpfend beschreiben, weil nicht Zertifizierbares, wie Charakter oder Soziabilität, belanglos ist – eine Überzeugung, die durch die feste Übung von Großkanzleien, Justizverwaltungen, internationalen Unternehmen etc., „zweimal vb oder besser“ zur Einstellungsvoraussetzung zu machen, zementiert wird.




Daß dies keine neue Entwicklung ist, zeigt ein von Elena Barnert in einem Buch entdeckter Zeitungsausriß, der beweist, daß fein gebildete Damen in nicht allzugrauer Vorzeit erst ab „vb oder besser“ zur Verhökerung anstanden. Das Buch stammt aus dem Jahre 1910, was vielleicht als datum post quem für die Annonce genommen werden kann. Eine sehr viel spätere Entstehung der Anzeige scheint mir allerdings im Hinblick auf den Sprachgebrauch, die Notenstufe (III = befriedigend) und die ausgelobte Mitgift (50.000 sofort – bei Gelingen 100.000) unwahrscheinlich.

Hier ist der Text. Auflösungen stammen von mir – die letzte Zeile konnte ich nicht entschlüsseln.




Heirat.

Wünsche für eine Verwandte, häusl(ich), fein geb(ildete) Dame, 23 J(ahre), mit evang(elischem), akad(emisch) geb(ildetem) Herren in ges(icherter) Lebensstell(ung) in Verb(indung) z(u) treten. Mitgift 50 Mille, später das Doppelte. Juristen mit Note III u(nd) Ingen(ieure) ohne Diplom werden nicht berücksichtigt. Vermittl(ung) in j(eder) Form verbeten.

Offerten unter A.23630 bef. das V.-K. der A. Ab(en)dz(ei)t(un)g.