Am 19. Januar 2012 war Julia Küppers in meinem Tagebuch. Jetzt taucht sie erneut auf. Zwischendurch wurde sie durch die universitäre Mühle geschleust. Christoph Paulus hat sich eingehend mit ihrem Text befasst und ein Gutachten geschrieben. Kurz und bündig, wie es seine Art ist. Die Mühle hat es auf meinen Schreibtisch gespuckt. Ich habe Paulus gefragt, ob er den Transparenzfreunden beitritt. Er hat lässig Zustimmung gewinkt. Wir reden noch ein bisschen darüber, wie man sich als Exempel Bauerkämper fühlen würde und verabreden uns zum Essen. Hier ist sein Votum:



Zweitgutachten

zur Dissertation

Die wahre Wahrheit über die Bodenreform. Theoretische Betrachtungen rechtsgeschichtswissenschaftlicher Praxis

vorgelegt von

Julia Kristine Küppers

Eine Wiederholung des Inhalts der Arbeit erübrigt sich angesichts des gerade auch in dieser Hinsicht höchst ausführlichen Gutachtens des Erstkorrektors. Infolgedessen kann ich gleich auf die für mich maßgeblichen Bewertungskriterien übergehen. Wie den  Erstkorrektor offenbar auch,  hat mich der Beginn der Lektüre gleichsam "kalt erwischt" und in höchstem Grade verwirrt zugleich aber auch neugierig gemacht. Denn so viel Mut, sprachliche und damit geistige Denkschärfe und Selbstreflexion habe ich bislang bei noch keinem Doktoranden feststellen können. Die gesamten 302 Seiten Text liegen so weit ab von herkömmlicher rechtshistorischer oder auch juridischer Dissertationstechnik, sind so konsequent im Verweigern des Schreibens einer rechts­historischen Arbeit (im herkömmlichen Sinn), dass dieser Anti-Entwurf fast schon zu einem Lesegenuss wird. Was ich während des Lesens freilich immer mal wieder - mir scheint, das Erstgutachten lässt Vergleichbares beim Erstkorrektor vermuten - vermisst habe, ist, ob sich nicht irgendwo, der Heisenberg'schen Unschärferelation vergleichbar, wenigstens eine Art von Rahmengewissheit herausarbeiten lässt; doch auch das dekonstruiert die Verf. in souveräner Manier. So bleibt am Schluss entweder das - von der Verf. (ein wenig überraschend) anempfohlene -selbstironische Schmunzeln, oder aber - m.E. vorzugswürdig - der Abschied der Geschichts­wissenschaften von einem Wissenschaftsverständnis, das sich vermutlich auf eine aus den Naturwissenschaften übernommene intersubjektive Nachprüfbarkeit zu stützen versucht. Der Prozessrechtler darf in diesem Kontext anmerken, dass es der helle Irrsinn wäre, wollte man die tagtäglich in der Gerichtspraxis erfahrene Widersprüchlichkeit der Aussagen selbst höchst verlässlicher Zeugen von ein und demselben vergangenen Vorgang in ein entsprechendes Wissenschaftlichkeitskonzept hineinzwängen.

Kurzum - ganz ohne "Väterlichkeit" und nur aus universitärer Hochachtung!

summa cum laude

Prof. Dr. Christoph G. Paulus, LL.